Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen sind auf sämtliche Offerten, Lieferungen und Leistungen der Pole Energy Schweiz GmbH (nachfolgend PE) anwendbar. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien.
Unbefristete Offerten bleiben bis zur Auftragsbestätigung durch PE unverbindlich.
Alle Preise verstehen sich - mangels anderweitiger Vereinbarung - brutto, in Schweizer Franken. Die Mehrwertsteuer und die gesetzlich vorgeschriebenen vorgezogenen Entsorgungsgebühren (VEG/VRG) sind den entsprechenden Offerten zu entnehmen. Wir behalten uns vor, die Verkaufspreise ohne vorherige Anzeige entsprechend anzupassen. Eine Preisanpassung gilt als neue Offerte. In Katalogen, Broschüren und im E-Shop abgebildete Preise sind unverbindlich. Für Kleinaufträge kann ein angemessener Kleinmengenzuschlag verrechnet werden.
Eine allfällige Spezial-Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet und kann nicht zurückgenommen werden.
Der Versand erfolgt i.d.R. Portofrei und auf Gefahr des Bestellers. Allfällige Schäden sind sofort bei Empfang der zuständigen Transportanstalt zu melden.
Die Lieferung ist durch den Besteller sofort nach Empfang zu prüfen. Beanstandungen können nur innerhalb von fünf Tagen nach Empfang der Ware unter Beilage des Lieferscheins oder Angabe der Lieferschein-Nummer berücksichtigt werden. Die Lieferungen gelten als angenommen, wenn keine fristgerechte schriftliche Beanstandung erfolgt. Bei nachweisbar fehlerhafter Lieferung wird - schriftliche und fristgerechte Beanstandung vorausgesetzt - kostenloser Ersatz geleistet. Weitergehende Ersatzansprüche werden ausgeschlossen.
Auf alle Produkte gewährt PE die übliche Fabrikgarantie, soweit eine solche vom Produktehersteller und/oder Zulieferanten gegenüber PE zugestanden wird. Auf Anfrage gibt PE Auskunft über die entsprechende Fabrikgarantie des Produkteherstellers.
Jegliche Haftung von PE für Schäden infolge Verspätung der Lieferungen und Leistungen, schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung wird ausgeschlossen. Insbesondere wird auch die Haftung für Hilfspersonen aufgehoben (Art. 101 Abs. 2 OR).
Rücksendungen werden nur unter Abzug eines Unkostenanteils aufgrund einer vorausgehenden Vereinbarung angenommen. Nicht katalogmässige, nicht mehr aktuelle, unvollständige, nicht original verpackte sowie Waren in nicht mehr einwandfreiem Zustand können nicht gutgeschrieben werden.
Rechnungen sind nach Eingang umgehend zu prüfen. Der Rechnungsbetrag gilt als anerkannt, wenn nicht innert 7 Tagen ab Zugang der Rechnung eine schriftliche Beanstandung erfolgt.
Die Zahlungen sind vom Besteller 30 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug von Skonto, Spesen, Steuern, Abgaben, Gebühren, Zöllen und dergleichen zu leisten. Bei Zahlungsverzug ist PE berechtigt, Verzugszinsen zu den bei den Banken geltenden Zinssätzen sowie Mahngebühren zu verrechnen.
Abbildungen, Mass- und Gewichtsangaben sowie technische Angaben und Verpackungseinheiten unserer Kataloge und Broschüren sind nicht bindend.
Das Eigentum an der gelieferten Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung bei PE.
Für allfällige Schäden oder Verlust des Leihmaterials, welches PE gratis oder gegen Bezahlung als Verleiher zur Verfügung stellt, haftet der Besteller während der ganzen Leihdauer.
Das Kopieren unserer Druckerzeugnisse oder unserer Internetseiten sowie ganze oder auszugsweise Wiedergabe jeglicher Art ist nur mit schriftlicher Erlaubnis der PE-Geschäftsleitung erlaubt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Zürich. Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des Wiener Kaufrechts.